Öffentliche Bekanntmachung - Kartierung der Wallhecken
Öffentliche Bekanntmachung
Kartierung der Wallhecken in der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland gibt bekannt, dass die nach § 22 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatschG) geschützten Wallhecken im gesamten Gebiet des Landkreises Emsland vegetationskundlich erfasst werden. In der Gemeinde Emsbüren werden die erforderlichen Begehungen voraussichtlich von April - Oktober 2023 durch ein beauftragtes Fachbüro stattfinden.
LANDKREIS EMSLAND
Fachbereich Umwelt
Abt. Naturschutz und Forsten
Der Landrat