Öffentliche Bekanntmachung - Kartierung der Wallhecken

Öffentliche Bekanntmachung

Kartierung der Wallhecken in der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland gibt bekannt, dass die nach § 22 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatschG) geschützten Wallhecken im gesamten Gebiet des Landkreises Emsland vegetationskundlich erfasst werden. In der Gemeinde Emsbüren werden die erforderlichen Begehungen voraussichtlich von April - Oktober 2023 durch ein beauftragtes Fachbüro stattfinden.

LANDKREIS EMSLAND

Fachbereich Umwelt

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