Auslegungsbekanntmachung B-Plan Nr. 151, 1. Änderung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 151 „Sondergebiet Pferdesportanlage / Reiterhof Tebbel“ (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB – ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB)
hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 I BauGB
2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 II BauGB

Bekanntmachung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 151 „Sondergebiet Pferdesportanlage / Reiterhof Tebbel“ (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB – ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB)

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 I BauGB

          2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 II BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 I BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 I BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 gefasst. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes Pferdesportanlage / Reiterhof Tebbel. Planungsanlass ist die geringfügige Anpassung des Bebauungsplanes an die Anforderungen des Reitbetriebes.

2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sowie dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Auslegungsentwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt.

Die Planzeichnung des Bebauungsplanes inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen liegt mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

13.06.2023 bis zum 13.07.2023 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 23.05.2023
Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung