Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte Maria Hülsing Warum gibt es überhaupt eine Gleichstellungsbeauftragte?

Das Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 besagt:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Die Wirklichkeit sieht jedoch z.T. anders aus. Hier einige Beispiele:

In der Familie tragen Frauen im Wesentlichen die Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie berufstätig sind. Nach der 'Familienphase' ist ein Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit sehr problematisch. Dieses beeinflusst die Lebensplanung von Frauen entscheidend.

Im Berufsleben haben Frauen nicht die gleichen Möglichkeiten einen qualifizierten Arbeitsplatz zu finden und in höhere Positionen aufzusteigen wie Männer und werden noch immer schlechter bezahlt und seltener befördert.

Gewalt gegen Frauen gehört zur traurigen Realität und wird oft als 'privates Problem' verharmlost, ist aber Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung und Benachteiligung von Frauen.

Von Erwerbslosigkeit sind Frauen stärker betroffen als  Männer.

Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen nur schwach vertreten.

Die soziale / finanzielle Situation von Frauen im Alter, nach der Trennung oder nach Arbeitsplatzverlust ist oft erheblich schlechter als die der Männer.

Die Gleichstellungsstelle

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG § 8) wird die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für Kommunen vorgeschrieben.

Ziel der Gleichstellungsstelle ist es, der in allen gesellschaftlichen Bereichen vorhandenen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken.

Ihre Forderungen:

  • Gemeinsame Verantwortung, gleiche Pflichten für Frau und Mann im Haushalt und bei der Kindererziehung!
  • Gleiche Verteilung der Doppelbelastung von Berufs- und Hausarbeit
  • Gleiche Chancen bei gleicher Bezahlung für Frauen und Männer im Berufsleben.
  • Gleiche Möglichkeiten für Mädchen und Jungen während der Berufsausbildung
  • Gleiche Sozialversorgung für Frauen und Männer im Alter
  • Wirksamer Schutz für Frauen vor Gewalt und Misshandlung

Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

  • Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie...
  • Benachteiligungen im Alltag erfahren
  • Rat und Hilfe brauchen
  • Informationen und Auskünfte benötigen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
  • Hilfestellung bei beruflicher Veränderung, Aus- und Wiedereinstieg aus familiären Gründen wünschen
  • Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden u. ä. suchen
  • Vorschläge haben, die die Situation von Frauen in der Gemeinde Emsbüren verbessern helfen
  • die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Arbeit kennenlernen wollen
  • einfach nur eine aufmerksame Zuhörerin oder Gesprächspartnerin benötigen.
  • Alle Gespräche und Informationen werden absolut vertraulich behandelt.

Ich freue mich über Anregungen, Hinweise, Tipps, Engagement, Unterstützung, Kritik und auf ihren Besuch.

  • Wie wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf gleiche Rechte für Frau und Mann hin?
  • Als Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden in Sachen "Gleichberechtigung von Frau und Mann" aus Bevölkerung und Verwaltung.
  • Sie hält regelmäßige Sprechstunden ab.
  • Sie bietet ratsuchenden Frauen und Männer Hilfe.
  • Sie gibt Empfehlungen, die die Gleichstellungsbemühungen der Gemeinde fördern und Diskriminierungen abbauen helfen.
  • Sie untersucht Ausschuss- und Ratsvorlagen auf ihre 'Frauenfreundlichkeit', bringt Änderungsvorschläge ein.
  • Sie entwickelt zusammen mit der Gemeindeverwaltung einen Frauenförderplan/Gleichstellungsplan.
  • Sie erarbeitet Informationsmaterial, führt Informationsveranstaltungen durch, beteiligt sich an (Frauen)Veranstaltungen, Ausstellungen etc.
  • Sie hält Kontakte zu Frauenorganisationen, Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Amtsstellen, Arbeitsämtern, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, kirchlichen und sozialen Einrichtungen, Unternehmen, Arbeitsverwaltung u.a.
  • Sie arbeitet mit überregionalen Gremien und den Gleichstellungsstellen des Bundes, der Länder und anderer Kommunen zusammen.

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Emsbüren

Frau Maria Hülsing
Telefon (geschäftlich):
05903/9305-1013
Fax (geschäftlich):
05903/9305-1155