Reisepass
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Elfert |
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Frau Gerdes |
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Frau Scheffer |
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Leistungsbeschreibung
Kinderreisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Reisepass AusstellungIn Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Reisepass Ausstellung vorläufigBei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kinderreisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Reisepass AusstellungEine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Reisepass Ausstellung vorläufigBereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
6 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer:
10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer:
1 Jahr
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Verfahrensablauf
Reisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Kinderreisepass Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Reisepass Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
für die Ausstellung
Gebühr:
13,00 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
37,50 € EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50 € EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
60,00 € EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
82,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
21,00 € EUR
Gebühr:
26,00 € EUR
Was muss ich mitbringen?
Kinderreisepass AusstellungReisepass AusstellungReisepass Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage
Kinderreisepass AusstellungReisepass AusstellungReisepass Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)