Belebung des Ortskerns Emsbüren

Luftbild vom Ortskern Emsbüren, Häuser mit roten Dächern und der Kirchturm der St. Andreas Kirche. Der Rat der Gemeinde Emsbüren unter Einbindung von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit im September 2023 eine Richtlinie zur Förderung der innerstädtischen Infrastruktur mit dem Ziel der Belebung des Ortskerns erlassen.

Damit begegnet die Gemeinde den Herausforderungen demographischer Entwicklung und des wirtschaftlichen Strukturwandels, um die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten und gesellschaftlichen Ansprüchen an wohnortnahe, zentrale Versorgung gerecht zu werden.

Mit der Maßnahme sollen Leerstände von Ladenflächen im Ortskern von Emsbüren vermieden und Investitionsentscheidungen angeregt und erleichtert werden.

Im Ergebnis soll eine höhere Kaufkraftbindung am Standort Emsbüren, sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge stehen und somit eine langfristige Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe.

Besonders im Vordergrund steht die Entwicklung Emsbürens zu einem Lebensmittelpunkt für alle Generationen mit Wohlfühlfaktor und hervorragender Versorgung.

Die Gemeinde gewährt hierzu eine Kapitalzuwendung nach Maßgabe der vom Rat beschlossenen Richtlinie in Form eines Mietzuschusses, welcher als Anschubfinanzierung für das Unternehmertum gilt.

Der Mietzuschuss ist über eine Dauer von 36 Monaten ausgelegt.

Die Zuwendungsempfänger können Betreiber/-innen inhabergeführter Einzelhandelsunternehmen, einer Gastronomie oder anderer Nutzungen im zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Emsbüren sein, soweit diese einer Belebung des Ortskerns und der damit verbundenen Ziele zuträglich sind.

Der Zahlungsempfänger bindet sich im Gegenzug für mindestens fünf Jahre an den Standort.

Für den Erhalt der Subvention ist ein formloser Förderantrag einzureichen, welcher eine ausführliche Projektbeschreibung, einen Nachweis über die entstehenden laufenden Gesamtkosten und einen Nachweis über die Nutzfläche umfasst.

Die Gemeinde Emsbüren prüft den eingereichten Antrag auf seine Förderfähigkeit und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen per Bewilligungsbescheid, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt werden kann.

Erste Förderungen nach dieser Richtlinie sind in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 veranschlagt.

Über weitere Förderungen ab dem Jahr 2027 wird nach einer Evaluierung des Programms entschieden.

Die Richtlinie zur Belebung des Ortskerns finden Sie hier: 

Richtlinie der Gemeinde Emsbüren zur Belebung des Ortskerns Emsbürens